Mitgliedsbeiträge 2024

A-Mitglied (58,00 €)
Vollmitglied (ab 26 Jahre)
B-Mitglied (35,00 €)
Ehe/Lebenspartner vom A-Mitglied, Senioren ab 71 Jahre auf Antrag, aktiv bei Bergwacht auf Antrag
C-Mitglied (24,00 €)
bereits Mitglied einer anderen Sektion, Bestätigung der anderen Sektion erforderlich
D-Mitglied (34,00 €)
Junioren (19-25 Jahre)
K-Mitglied (18,00 €)
Kind/Jugend bis 18 Jahre, Einzelmitgliedschaft
Familie (93,00 €)
A- und B-Mitglied, Kinder unter 18 Jahren frei; A-Mitglied mit mindestens 2 Kindern
Aufnahmegebühr (10,00 €)
pro Aufnahmeantrag

Mitgliedsbeiträge 2025

A-Mitglied (63,00 €)
Vollmitglied (ab 26 Jahre)
B-Mitglied (38,00 €)
Ehe/Lebenspartner vom A-Mitglied, Senioren ab 71 Jahre auf Antrag, aktiv bei Bergwacht auf Antrag
C-Mitglied (25,00 €)
bereits Mitglied einer anderen Sektion, Bestätigung der anderen Sektion erforderlich
D-Mitglied (36,00 €)
Junioren (19-25 Jahre)
K-Mitglied (20,00 €)
Kind/Jugend bis 18 Jahre, Einzelmitgliedschaft
Familie (101,00 €)
A- und B-Mitglied, Kinder unter 18 Jahren frei; A-Mitglied mit mindestens 2 Kindern
Aufnahmegebühr (10,00 €)
pro Aufnahmeantrag

Bei allen Mitgliedsbeiträgen handelt es sich um Jahresbeiträge. Bei unterjährigem Eintritt ab 01.09. fällt für das entsprechende Beitrittsjahr nur der halbe Jahresbeitrag an.

Bei einem Sektionswechsel zur Sektion Fürth wird keine Aufnahmegebühr erhoben.

Wichtige Hinweise


Die Mitgliedschaft beginnt mit der Erteilung der Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat). Der Mitgliedsbeitrag gilt unabhängig vom Eintrittsdatum immer für das gesamte Kalenderjahr bzw. ab September für den Rest des Kalenderjahres (halber Beitrag im ersten Jahr). Der Eintritt ist jederzeit möglich. Auf Wunsch kann die Mitgliedschaft auch erst im Folgejahr beginnen (mit allen Rechten und Pflichten). Bei Eintritt ab 25. November wird angenommen, dass die beantragte Mitgliedschaft für das Folgejahr angestrebt wird. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht bis 30. September des laufenden Jahres gekündigt wird. Das gleiche gilt bei einem Sektionswechsel. Bei Überschreitung der Altersgrenze einer Kategorie wird das Mitglied automatisch zum Jahreswechsel in die nächst höhere, dem Alter entsprechende Kategorie eingestuft, es erfolgt keine separate Mitteilung. Anträge auf Ermäßigung (z.B. B-Mitgliedschaft, Bergwacht, Schwerbehindert usw.) wirken sich im Folgejahr aus und müssen bis 30. November bei der Sektion Fürth eingehen.